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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln den Auftrag zwischen Felix Fritzsche baumfritze – moderne Baumarbeiten, Joseph-Haydn-Straße 56, 79664 Wehr („baumfritze“) und dem Kunden. Sämtliche Lieferungen und Leistungen von baumfritze erfolgen ausschließlich aufgrund der AGB. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde die AGB an. Abweichende Geschäftsbedingungen (sofern vorhanden) des Kunden werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Angebotsinhalt und Angebotsfrist

Der Kunde ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er baumfritze für die Erstellung des Kostenvoranschlages zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Sofern die tatsächlichen Angaben oder Gegebenheiten von den vom Kunden gemachten Angaben abweichen, behält sich baumfritze vor, das Angebot entsprechend anzupassen. Der Vertrag zwischen dem Kunden und baumfritze kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot unterschreibt und baumfritze übergibt (persönlich, postalisch oder per E-Mail). Jedes Angebot hat eine Gültigkeit von 60 Tagen, beginnend mit dem auf dem Angebot angeführten Datum. Im Angebot nicht enthalten sind die Kosten für das Entfernen von Hindernissen im Arbeitsbereich die sich entgegengesetzt von Absprachen dort befinden, sowie die Kosten für nicht im Angebot aufgeführte Absperrungen und Beschilderungen für Verkehrsleitmaßnahmen.

3. Genehmigungen und Zugang

Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Kunde, sofern erforderlich, alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Kunde sichert zu, dass die vom genannten Leistungsumfang umfassten Bäume, Sträucher, Hecken (oä) in seinem Eigentum stehen oder dass er die für die oben genannten Arbeiten erforderliche(n) Genehmigung(en) vom Eigentümer eingeholt hat. Der Kunde haftet für und stellt baumfritze frei von allen Kosten, die baumfritze durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen. baumfritze ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Genehmigungen und Bewilligungen zu überprüfen. Der Kunde stellt baumfritze für den Zeitraum der Leistungsdurchführung eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde stellt sicher, dass die Anwohnenden, Mitarbeiter/-innen und gegebenenfalls Behörden der an Arbeitsbereiche grenzenden Gebäude über die Arbeiten informiert sind. Der Kunde stellt sicher, dass der Zugang zu allen Bäumen im Vorfeld sichergestellt wird.

4. Ausführungsfristen

a) Sofern nicht ausdrücklich zwischen dem Kunden und baumfritze vereinbart, stellen die von uns genannten Ausführungsdaten oder -zeiten nur eine Einschätzung dar, und sind ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.

b) Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen oder werden neu vereinbart.

c) Aus Gründen der Unfallverhütung können bestimmte Baumarbeiten nicht bei Dauerregen, unter besonderen Wetterlagen wie Schnee, Eis und Reif sowie ab Windstärke 8 stattfinden. Eine dadurch eintretende Verzögerung stellt keinen Verzug seitens baumfritze dar.

d) Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Kunde eine vierwöchige Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, falls noch nicht innerhalb der Frist mit der Ausführung begonnen wurde.

5. Mehrarbeit

Soll mehr Arbeit geleistet werden, als im Auftrag beschrieben, bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Kunden. Zusatzarbeiten werden als Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Wir weisen die Zusatzarbeit per Lohnarbeits-Nachweis schriftlich nach.

6. Zahlungsbedingungen

Eine Zwischenrechnungsstellung erfolgt alle 10 Tage nach Leistungsstand. Das Zahlungsziel hierfür beträgt 10 Tage. Die Schlussrechnung erfolgt nach Fertigstellung mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Rechnungen erfolgen zzgl. der gültigen USt. Skonto wird nicht gewährt. Unberechtigterweise abgezogener Skonto wird nachgefordert.

7. Schriftform

Vertragsänderungen oder -ergänzungen (einschließlich dieser Schriftform-Klausel) bedürfen der Schriftform.

8. Haftungsausschluss

baumfritze haftet nur für grob fahrlässig verursachte Schäden sowie Schäden an Körper und Gesundheit. Bagatellschäden (z.B. Dellen oder Spuren in einer Wiese, Sägespäne im Rasen) sowie Schäden für indirekte Haftung werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen. In keinem Fall übersteigt die Haftungssumme von baumfritze den zweifachen Wert des einzelnen Auftrages.

9. Salvatorische Klausel

Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, soll davon nicht der ganze Vertrag betroffen sein. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.

10. Gerichtsstand

Es gilt der Gerichtsstand Waldshut-Tiengen, Deutschland.

Stand 01. Januar 2023